Ferienaufenthalte für Kinder - Kostenbeitrag-Berechnung

 

Grundlage zur Berechnung des Kostenbeitrages ist das monatliche Familiennettoeinkommen.

 

Dazu zählt:

  • das Einkommen der Eltern (z. B. Lohn/Gehalt, AMS-Bezüge, Sozialhilfe, Kinderbetreuungsgeld),

  • das Eigeneinkommen des Kindes, das den Erholungsurlaub in Anspruch nimmt
    (z. B. Unterhaltsbeiträge, Waisenpension, Renten, Erträge aus Vermögenswerten)
    und die Familienbeihilfe aller im Haushalt lebenden Kinder

Dazu zählt nicht:

  • der Kinderabsetzbetrag,

  • der Erhöhungsbeitrag für ein behindertes Kind,

  • der Mehrkindzuschlag zur Familienbeihilfe 

  • der Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld

Abgezogen wird:

  • EUR 350.- für das zweite und jedes weitere im Haushalt der Eltern lebende Kind 

  • höchstens EUR 350.- für im Rahmen der Unterhaltspflicht geleistete laufende Unterhaltszahlungen
    (für jedes Kind, das nicht im Haushalt der Eltern oder eines Elternteiles lebt)
     

Bis zu einem Familiennettoeinkommen von 1400 EURO betragen die Kosten für den kompletten Turnus 10 EURO.

Bei höherem Einkommen können die Kosten hier berechnet werden:

Familiennettoeinkommen:       EURO

Anzahl der Turnus-Tage:                 

Kosten pro Minderjährigem/r:  EURO

Die endgültige Berechnung erfolgt lt. vorgelegten Nachweisen über die Einkommenssituation in den
Regionalstellen Soziale Arbeit mit Familien.